Lärm kann krank machen. Dies ist inzwischen hinlänglich wissenschaftlich belegt. Daher wurde von der Europäischen Union die so genannte Umgebungslärmrichtlinie erlassen, die inzwischen in das Bundesimmissionsschutzgesetz übernommen wurde. Hier wird ein Konzept vorgegeben, mit dem schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert, gemindert und ihnen vorgebeugt werden soll. Neben der Lärmkartierung ist der Lärmaktionsplan wesentlicher Bestandteil des Konzeptes.
Gesetzlich zuständig für die Lärmaktionsplanung sind die Gemeinden. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung, bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden in Lärmaktionsplänen mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen zusammengestellt. Zunächst wird jedoch die Lärmsituation vor Ort untersucht und in Lärmkarten dargestellt. Aus den Ergebnissen werden dann Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet.
Neue Lärmkarten stehen zur Verfügung
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Sandhausen wurde erstmals am 27.06.2016 vom Gemeinderat beschlossen. Bestehende Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Seit Ende 2018 stehen neue Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen mit zur Verfügung. Die Veröffentlichung der aktuellen Lärmkarten stellte einen Anlass zur Überprüfung bestehender Lärmaktionspläne dar. Deshalb wurde der Lärmaktionsplan überarbeitet. Er wurde am 28.03.2022 vom Gemeinderat beschlossen.
Lärmaktionsplan - Überarbeitung 2022
Anlage 1 - Lärmkarte Straßenverkehrslärm 24 Stunden
Anlage 2 - Lärmkarte Straßenverkehrslärm Nacht
Anlage 3 - Belastungsstatistik aus der Lärmkartierung 2017
Anlage 4 - Untersuchung Koehler und Leutwein 2021
Anlage 5 - Schalltechnische Untersuchung zur L598
Anlage 6 - Zeichnerische Darstellung der geplanten Maßnahmen