Lärm kann krank machen. Dies ist inzwischen hinlänglich wissenschaftlich belegt.
Daher wurde von der Europäischen Union die so genannte Umgebungslärmrichtlinie erlassen, die inzwischen in das Bundesimmissionsschutzgesetz übernommen wurde.
Hier wird ein Konzept vorgegeben, mit dem schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert, gemindert und ihnen vorgebeugt werden soll. Neben der Lärmkartierung ist der Lärmaktionsplan wesentlicher Bestandteil des Konzeptes.
Gesetzlich zuständig für die Lärmaktionsplanung sind die Gemeinden. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden in Lärmaktionsplänen mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen zusammengestellt. Zunächst wird jedoch die Lärmsituation vor Ort untersucht und in Lärmkarten dargestellt. Aus den Ergebnissen werden dann Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet.
Die Gemeinde Sandhausen hat 2016 zum ersten Mal einen Lärmaktionsplan erarbeitet und beschlossen. Bestehende Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Deshalb wurde der Lärmaktionsplan der Gemeinde Sandhausen überarbeitet und am 28.03.2022 vom Gemeinderat verabschiedet. Im Zuge dieser Überarbeitung konnte durch die Verlängerung der Bereiche mit Tempo 30 in der Hauptstraße die Lärmbelastung für viele Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Außerdem gilt seitdem auf der gesamten Bahnhofstraße Tempo 30.
Jüngste Überarbeitung
Im Oktober 2023 wurde die neue Lärmkartierung Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für die Hauptverkehrsstraßen vorgelegt. Dies war eine „bedeutsame Entwicklung“ der Lärmsituation und löste eine Verpflichtung zur Überprüfung und Überarbeitung des Lärmaktionsplans aus.
Der Gemeinderat hatte deshalb am 24.02.2025 beschlossen, diese Überprüfung und Überarbeitung durchzuführen. Das Verfahren konnte bereits am 28.07.2025 mit der Verabschiedung des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans abgeschlossen werden. Er sieht als weitere Maßnahme zum Schutz vor Straßenverkehrslärm vor allem vor, dass der Bereich mit Tempo 70 auf der Umgehungsstraße (L598) nach Süden bis auf Höhe der Wohnhäuser in der Gottlieb-Daimler-Straße verlängert wird.
Die nächste Überarbeitung wird wahrscheinlich stattfinden, wenn neue Lärmkarten der LUBW vorliegen, spätestens aber im Jahr 2030.
Lärmaktionsplan vom 28.07.2025
Plan 1 Untersuchungsrelevante Strecken
Plan 2 Geschwindigkeiten Bestand
Plan 3 Nachberechnung BUB LDEN
Plan 4 Nachberechnung BUB LNight
Plan 5 Nachberechnung RLS-19 Tag
Plan 6 Nachberechnung RLS-19 Nacht
Plan 9 Planfall 1 - kurzfristige Maßnahmen
Frühere Überarbeitungen und Lärmaktionsplan von 2016
Lärmaktionsplan - Überarbeitung 2022
Anlage 1 - Lärmkarte Straßenverkehrslärm 24 Stunden
Anlage 2 - Lärmkarte Straßenverkehrslärm Nacht
Anlage 3 - Belastungsstatistik aus der Lärmkartierung 2017
Anlage 4 - Untersuchung Koehler und Leutwein 2021
Anlage 5 - Schalltechnische Untersuchung zur L598
Anlage 6 - Zeichnerische Darstellung der geplanten Maßnahmen