Welche Eignungsgebiete gibt es?

Kommunale Wärmeplaung Bürgerbeteiligung Januar 2024

Die Gemeinde Sandhausen hat sich im Konvoi mit Leimen und Nußloch dem Thema kommunale Wärmeplanung verschrieben, dabei sind es zunächst die großen Kreisstädte und Stadtkreise, die laut Klimaschutzgesetz bis Ende 2023 eine solche Planung präsentieren sollten. Doch die Zeit drängt so oder so – das Land Baden-Württemberg verfolgt ehrgeizige Klimaziele, will die Treibhausgasneutralität bis 2040 erreichen. Ein wichtiger Bestandteil hierbei ist die Wärmewende.

Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Sandhausen ist eine strategische Grundlage, um vor Ort bis 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. „Sie ist eine informelle Planung ohne rechtliche Auswirkung und bietet Orientierung“, sagt Bürgermeister Hakan Günes.

Kommunale Wärmeplanung Übersichtskarte

Gedanken mache sich die Gemeinde nicht, weil sie nun beispielsweise per Gesetz ausdrücklich dazu verpflichtet sei, „sondern weil wir es wollen und es sinnvoll ist“. Bei einer Infoveranstaltung im Festhallen-Restaurant am 18. Januar stellte das Planungsbüro GEF Ingenieur AG aus Leimen eine Bestandsaufnahme der aktuellen Wärmeversorgung sowie eine Potenzialanalyse vor, die ein gänzlich unverbindliches Zielszenario für das Jahr 2040 in Aussicht stellen.

Die Gemeinde Sandhausen bat dann bis Mitte Februar um Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, die in eine finale Fassung einflossen. Den  "Schlussbericht Kommunale Wärmeplanung Sandhausen" präsentierte Dipl.-Ing. Susanne Ochse bei der Gemeinderatssitzung am 27. Mai 2024 mit dem Hinweis, dass dieser alle fünf bis sieben Jahre ein Update erfordere und man in Kontakt mit den Netzbetreibern bleiben müsse. Der Gemeinderat verabschiedete den Wärmeplan einstimmig.

„Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung auf entsprechend hoher Flughöhe. Die Einteilung von Eignungsgebieten ist nicht gebäudescharf. Aus der Zuordnung zu einem Wärmenetzeignungsgebiet entsteht für den Gebäudeeigentümer keine Verpflichtung, sich an einem Wärmenetz anzuschließen. Jedoch begründet sich auch kein Rechtsanspruch auf einen Wärmenetzanschluss. Ferner folgt keine Verpflichtung für die Kommunen, ein Wärmenetz zu bauen oder zu betreiben. Ausgewiesen werden Eignungsgebiete“, erklärt Dr. Werner Krause, Klimaschutzmanager der Gemeinde Sandhausen.

Schlussbericht Kommunale Wärmeplanung Sandhausen

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Herr Dr. Krause

Umwelt | Klimaschutzmanagement

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Mitarbeiter Dr. Werner Krause