Bodenrichtwerte

Die Ermittlung von Bodenrichtwerten erfolgt durch den Gutachterausschuss "Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis". Dieser wurde durch Zusammenlegung von insgesamt zehn Gutachterausschüssen, darunter auch Sandhausen, im Oktober 2020 gegründet. Rechtsgrundlage für die Arbeit des Gutachter­ausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Immobilien­wertermittlungs­verordnung (ImmoWertV) mit ihren zugehörigen Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung. Wesentliche Aufgaben des Gutachterausschusses Südöstlicher Rhein-Neckar Kreis sind:

  • Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten Grundstücken, unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrecht, Nießbrauchsrecht)
  • Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
  • Ermittlung der Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 in seiner Sitzung am 16.12.2021 beschlossen. Nähere Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erteilt der Gutachterausschuss unter folgenden Kontaktdaten:

Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis
Weberstraße 4
69181 Leimen
Telefon: 06224 5739530
E-Mail: verwaltung(at)gaasornk.de

Kontaktzeiten: Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis

Das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (BORIS-BW) finden Sie HIER.