Die Ermittlung von Bodenrichtwerten erfolgt durch den Gutachterausschuss "Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis". Dieser wurde durch Zusammenlegung von insgesamt zehn Gutachterausschüssen, darunter auch Sandhausen, im Oktober 2020 gegründet. Rechtsgrundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit ihren zugehörigen Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung. Wesentliche Aufgaben des Gutachterausschusses Südöstlicher Rhein-Neckar Kreis sind:
- Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten Grundstücken, unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrecht, Nießbrauchsrecht)
- Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
- Ermittlung der Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 in seiner Sitzung am 16.12.2021 beschlossen. Nähere Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erteilt der Gutachterausschuss unter folgenden Kontaktdaten:
Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis
Weberstraße 4
69181 Leimen
Telefon: 06224 5739530
E-Mail: verwaltung(at)gaasornk.de
Kontaktzeiten: Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis
Das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (BORIS-BW) finden Sie HIER.