Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg (Landtagswahlen) sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlen) gewählt, alle vier Jahre die Abgeordneten des Deutschen Bundestags (Bundestagswahlen). In den Gemeinden des Landes werden alle fünf Jahre die Gemeinderäte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt. Der Bürgermeister einer Gemeinde wird alle acht Jahre gewählt.
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am
9. Juni 2024:
Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Gemeinderats
am 9. Juni 2024 bekannt gemacht:
Bekanntmachung des Ergebnisses
Die Wahlergebnisse der Europa-, Kreis- und Kommunalwahl 2024:
Die regelmäßige Wahl des Gemeinderats findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt:
Zur Wahl des Gemeinderats am Sonntag, 9. Juni, hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen:
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024:
Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl
In der Europäischen Union findet vom 6. bis 9. Juni 2024 die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt:
Wichtiger Hinweis: Stimmzettel für die Kommunalwahlen 2024 werden vorab verschickt
Post von der Wahldienststelle der Gemeinde Sandhausen bekommen alle Wahlberechtigten der Kommunalwahlen im Vorfeld der Wahl am 9. Juni 2024. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Gemeinderat- und Kreistagswahl) werden an alle Wählerinnen und Wähler bis spätestens 2. Juni 2024 verschickt. Somit ist eine bessere Orientierung über die Kandidatinnen und Kandidaten möglich. Den Stimmzetteln liegen Merkblätter bei, die alle Details zur Stimmabgabe erläutern.
Die Stimmzettel sollen am 9. Juni 2024 zur Stimmabgabe ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Zustellung der Stimmzettel darf nicht mit der Briefwahl (siehe unten) verwechselt werden!
Aus technischen Gründen erhalten jedoch auch Wahlberechtigte, die zuvor schon Briefwahlunterlagen erhalten haben, die Stimmzettel bzw. die Merkblätter. Wer verreist ist oder aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal gehen kann, muss entsprechende Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeindeverwaltung Sandhausen, Bahnhofstraße 10, Zimmer 17 und 01, anfordern.
Die Stimmzettel für die Wahl des Europäischen Parlaments dürfen aus rechtlichen Gründen nicht vorab verschickt werden. Diese Stimmzettel erhalten Sie wie gewohnt im Wahllokal.
Gemeinde Sandhausen
Wahlamt
Europa- und Kommunalwahl 2024
Europa-, Gemeinderats- und Kreistagswahl: Wichtiger Hinweis der Verwaltung zum Wahlsonntag, 9. Juni 2024
Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden in Baden-Württemberg außer den Wahlen zum Europäischen Parlament noch die Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Kreistagswahlen) statt. Die Wahlhandlung beginnt um 8 Uhr und endet für alle drei Wahlen um 18 Uhr. Anschließend erfolgt unmittelbar die Auszählung der Europawahl im Wahllokal.
Nach Beendigung wird es einen Standortwechsel geben. Alle Wahlhelfer werden nun mit den verschlossenen Wahlurnen (Gemeinderat und Kreistag) ins Rathaus umziehen. Dort ist für jeden Wahlbezirk ein fester Bereich definiert, in dem die Auszählung stattfinden wird. Zuerst wird die Gemeinderatswahl ausgewertet. Am Montag, dem 10. Juni 2024, ab 8.30 Uhr erfolgt dann die Auszählung der Kreistagswahl.
Die Auszählung der
· Europawahl (im Wahlbezirk)
· Gemeinderatswahl (im Rathaus)
· Kreistagswahl (im Rathaus)
ist öffentlich.
Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung können somit am 10. Juni 2024 den Einwohnern nicht zur Verfügung stehen.
Öffnungszeiten der Wahldienststelle
Für die Europa-, Kreis- und Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 ist das Wahlamt im Rathaus, Bahnhofstraße 10, Zimmer 01, Telefon 592-125, für besondere Fälle auch am Samstag, 08. Juni 2024 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
Am Wahlsonntag ist das Wahlbüro unter der oben genannten Kontaktanschrift von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erreichen.
Briefwahlanträge werden bis Freitag, 07. Juni 2019, 18.00 Uhr im Wahlamt angenommen. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen, welche mit der Post verschickt werden sollen, kaum noch rechtzeitig vor der Wahl zugestellt werden. In solchen Fällen, in denen die Wahlberechtigten glaubhaft versichern, zuvor beantragte Wahlscheine bzw. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Ersatzunterlagen bis Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr sowie am Samstag, dem 08. Juni 2024 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr beantragt und ausgestellt werden.
Wer am Wahlwochenende plötzlich erkrankt und das Wahllokal deshalb nicht oder nur unter Schwierigkeiten aufsuchen kann, erhält noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen; der Antrag dafür muss schriftlich erfolgen. Wer für eine andere Person den Antrag stellt oder die Unterlagen in Empfang nehmen will, muss jeweils bevollmächtigt sein.
Die hellroten Wahlbriefe für die Europawahl sowie die gelben Wahlbriefe für die Kommunalwahl (Gemeinderats- und Kreistagswahl) müssen bis spätestens Sonntag, 09. Juni 2024, 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der Gemeinde Sandhausen eingegangen sein. Der Hausbriefkasten am Rathaus wird um 18.00 Uhr letztmals geleert.
Gemeinde Sandhausen
-Wahlamt-
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Europawahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen werden auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhaltes des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.