Die Gemeinde Sandhausen wurde mit dem Gebiet „Ortskern IV“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Die Gemeinde erhält eine Förderung von 1 Million Euro, wobei der Förderrahmen mit 1,667 Millionen Euro festgelegt ist. Die Differenz von 667.000 Euro trägt die Gemeinde. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2015 die Satzung über die förmliche Festlegung beschlossen. Zudem hat der Gemeinderat auch die Voraussetzungen und die Höhen für eine Förderung beschlossen. Welche Maßnahmen in welcher Höhe sowie den Geltungsbereich der Sanierungsmaßnahme finden Sie an dieser Stelle.
Wichtiger Hinweis: Bitte nehmen Sie keine Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude oder Abbruchsmaßnahmen vor, ohne dies vorher mit dem Ortsbauamt abgestimmt zu haben. Maßnahmen, welche ohne diese Abstimmung durchgeführt werden, scheiden in jedem Falle von der Förderung aus.