Instrument der räumlichen Planung

Bebauungspläne sind ein Instrument der räumlichen Planung. Sie enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets und bilden die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderliche Maßnahmen. Im Bebauungsplan legt die Gemeinde Sandhausen auf Beschluss des Gemeinderats als Satzung die zugelassenen, städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück fest. Damit sind die Bebebauungspläne eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Gemeinde, ob sie einem Baugesuch zustimmt. Man spricht hier auch von der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Zeichnerischer und schriftlicher Teil

Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Doch anders als der Flächennutzungsplan, der für ein großes Gebiet aufgestellt wird und eine vorbereitende Bauleitplanung bildet, umfasst ein Bebauungsplan nur einen Teil des Gemeindegebietes - etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Ortsteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen. Gemeinsam bezeichnet man Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung als Bauleitplanung.

In der Regel besteht der Bebauungsplan aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil. Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich, ist eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans dargelegt sind. Einen gesonderten Teil der Begründung bildet der Umweltbericht. Die meisten Bebauungspläne werden ergänzt durch so genannte „örtliche Bauvorschriften“. Sie enthalten weitere Vorschriften zum Bauen und werden auf der Grundlage der Landesbauordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.

Die Gemeindeverwaltung Sandhausen stellt an dieser Stelle allgemeine Informationen sowie eine Übersicht über die laufenden und rechtverbindlichen Bebauungspläne zur Verfügung. Sie finden hier außerdem die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und die örtlichen Bauvorschriften.

Weitere Themen

Gerne für Sie da

Herr Niemann

Bauverwaltung | Kommunalentwicklung

06224 592-112

bauverwaltung(at)sandhausen.de

Mitarbeiter Christian Niemann