Wenn ein neuer Bebauungsplan aufgestellt oder ein bestehender Bebauungsplan geändert werden soll, sind zahlreiche Verfahrensschritte notwendig. Innerhalb eines durch den Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplanverfahrens haben Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, sich zu den Festsetzungen zu äußern. Der Gemeinderat ist verpflichtet, eingegangene Bedenken abzuwägen und in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls muss der Entwurf geändert und nochmals öffentlich ausgelegt werden.
Überblick über Stand des Verfahrens
Die Gemeinde stellt alle für das Verfahren notwendigen Unterlagen zum Download als PDF-Datei zur Verfügung. Dank dieses Bürgerservices ist jederzeit ersichtlich, in welchem Stadium sich das Bebauungsplanverfahren derzeit befindet. Sollten Sie Fragen zu laufenden Bebauungsplanverfahren haben, können Sie sich gerne an unser Ortsbauamt wenden.