Lärm kann krank machen. Dies ist inzwischen hinlänglich wissenschaftlich belegt. Daher wurde von der Europäischen Union die so genannte Umgebungslärmrichtlinie erlassen, die inzwischen in das Bundesimmissionsschutzgesetz übernommen wurde. Hier wird ein Konzept vorgegeben, mit dem schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert, gemindert und ihnen vorgebeugt werden soll. Neben der Lärmkartierung ist der Lärmaktionsplan wesentlicher Bestandteil des Konzeptes.
Gesetzlich zuständig für die Lärmaktionsplanung sind die Gemeinden. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung, bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden in Lärmaktionsplänen mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen zusammengestellt. Zunächst wird jedoch die Lärmsituation vor Ort untersucht und in Lärmkarten dargestellt. Aus den Ergebnissen werden dann Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Sandhausen wurde am 27.06.2016 vom Gemeinderat beschlossen.
Lärmaktionsplan 2016
Bestehende Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Seit Ende 2018 stehen neue Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen mit zur Verfügung. Die Veröffentlichung der aktuellen Lärmkarten stellte einen Anlass zur Überprüfung bestehender Lärmaktionspläne dar. Am 25.11.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, den bestehenden Lärmaktionsplan zu überprüfen und zu überarbeiten. Schließlich erfolgte am 11.11.2020 die Zustimmung des Technischen Ausschusses zum Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplanes. Dieser war vom 08.02.2021 bis 15.03.2021 über die Homepage der Gemeinde einsehbar. Im selben Zeitraum lag er auch im Rathaus aus. Außerdem wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Am 09.03.2022 hat der Technische Ausschuss über die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beraten und abgestimmt. Ebenso wurde dort dem auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen, sowie einer aktualisierten Untersuchung zur Lärmbelastung in Sandhausen, angepasste und ergänzte Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplanes zugestimmt. Am 28.03.2022 hat der Gemeinderat den Lärmaktionsplan beschlossen.
Der überarbeitete Lärmaktionsplan ist hier einsehbar. Er kann auch im Bauamt eingesehen werden. Der Lärmaktionsplan wird mindestens alle 5 Jahre überprüft und, falls nötig, angepasst.
Lärmaktionsplan 2016
Lärmaktionsplan - Überarbeitung 2022
Anlage 1 - Lärmkarte Straßenverkehrslärm 24 Stunden
Anlage 2 - Lärmkarte Straßenverkehrslärm Nacht
Anlage 3 - Belastungsstatistik aus der Lärmkartierung 2017
Anlage 4 - Untersuchung Koehler und Leutwein 2021
Anlage 5 - Schalltechnische Untersuchung zur L598
Anlage 6 - Zeichnerische Darstellung der geplanten Maßnahmen