Der Gemeinderat hat am 22. November 1985 beschlossen, für den Einbau von Lärmschutzfenstern an vom Straßenverkehr stark belasteten Ortsstraßen auf Antrag einen Zuschuss zu gewähren. Hierunter fallen, nach derzeitigem Stand, grundsätzlich folgende Straßen:
Voraussetzungen für die Förderung
1. Das betreffende Gebäude muss vor dem 1.1.1980 errichtet worden sein;
2. Der Lärmpegel des Verkehrslärms im Fensterbereich muss die Grenzwerte von 65 dB(A) tags und 55 dB(A)
nachts überschreiten.
Für die genannten Straßen liegen die erforderlichen Lärmwerte vor, so dass Interessenten keine
kostspieligen Berechnungen durch ein Fachbüro vornehmen lassen müssen.
3. Bezuschusst wird nur der Einbau von Fenstern von Wohnbereichen.
Fenster von gewerblich genutzten Räumen sowie von Bädern, WC, Treppenhäusern, Abstellräume etc.
werden nicht gefördert.
4. Eine Förderung ist weiter ausgeschlossen, wenn die vorhandenen Fenster bereits die Schallschutzklasse 2
aufweisen.
(Unter Schallschutzklasse 2 fallen Fenster, die nach VDI-Richtlinien ein bewertetes Schallmaß von
30-34 dB(A) haben. Dies sind z.B.: Verbundfenster mit zusätzlicher Dichtung und MD-Verglasung; dicke
Isolierverglasung, fest eingebaut oder in dichten Fenstern.)
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Anschaffungskosten. Hierunter fallen auch Kosten für Ausbau der vorhandenen Fenster sowie Einbau der neuen Fenster sowie notwendige Anpassungsarbeiten wie Verputz- und Malerarbeiten im Bereich der Fensteröffnungen.
Beim Einbau von Fenstern mit einer höheren Schallschutzklasse als 2 wird die Förderung in der Höhe gewährt, der den Kosten für Fenster der Schallschutzklasse 2 entspricht.
Das vorstehend beschriebene Zuschussprogramm bezieht sich ausschließlich auf durch den Straßenverkehr stark belastete Ortsstraßen.
Für Lärmbeeinträchtigungen von anderen Lärmquellen, gleich welcher Art, ist entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss keine Förderung zum Einbau von Lärmschutzfenstern vorgesehen.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind im Ortsbauamt, Zimmer 34, erhältlich.
Ansprechpartner ist Herr Bruns.
Das Antragsformular finden Sie auch hier.