Gemeinde Sandhausen

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AWO Sandhausen

Wer im AWO Lädle einkaufen möchte, muss sich vorher mit seinem Bescheid für Sozialleistungen bei uns anmelden. 

Hierfür gelten folgende Bescheide über:

  • Leistungen nach SGB II
  • Leistungen nach SGB XII
  • Leistungen nach dem AsylBLG

Weiter sind Menschen bezugsberechtigt, die nachweislich ein zu geringes Einkommen besitzen, um ihren Lebensunterhalt oder den ihrer Familie bestreiten zu können, wie z. B. 

  • Rentner mit geringer Rente oder
  • Berufstätige mit sehr geringem Einkommen, und Obdachlose.

Bitte kommen Sie in diesem Fall zu einem persönlichen Gespräch bei uns vorbei und bringen Sie alle Einkommens-, Kindergeldnachweise, Wohngeldbescheide und ihren Personalausweis mit.

Im "Lädle"
Albert-Schweitzer-Straße 5/1
in 69207 Sandhausen
Tel: 06224 977884

Kann ich auch im Second Hand Laden einkaufen?
Das ist eine wichtige Frage, die uns oft gestellt wird. Ja, JEDEFRAU / JEDERMANN kann in unserem Second Hand Laden einkaufen. Scheuen Sie sich nicht und trauen Sie sich hier vorbei zu kommen – Sie nehmen unseren Kunden nichts weg! Im Gegenteil, denn alles, was wir hier verkaufen, kommt unseren Kunden unmittelbar zu Gute, denn von diesem Erlös kaufen wir wieder Lebensmittel dazu.

Also, auf geht’s zum AWO Lädle in den Second Hand Shop!

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