Gemeinde Sandhausen

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Landesfamilienpass

Sie haben mindestens drei Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, oder

  • sind alleinerziehend mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind
  • haben ein schwer behindertes, kindergeldberechtigtes Kind
  • sind Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind
  • erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit mindestens einem Kind

Dann beantragen Sie doch den Landesfamilienpass!

Der Landesfamilienpass ist eine einkommensunabhängige und freiwillige Leistung des Landes Baden-Württemberg (www.sozialministerium-bw.de/Soziales/Familie/Leistungen).

Mit diesem Pass und den dazugehörenden Gutscheinkarten können berechtigte Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg oder eine der vielen nicht-staatlichen Angebote besuchen.

Den Landesfamilienpass können Sie bei der Gemeindeverwaltung Sandhausen (Frau Dumtzlaff, Zimmer 17,
Tel. 06224 592-128) ganz einfach beantragen und dann kann’s losgehen …