Sie haben mindestens drei Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten,
oder
· sind alleinerziehend mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind,
· haben ein schwer behindertes kindergeldberechtigtes Kind,
· sind Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind
· erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit mindestens einem Kind?
Dann beantragen Sie doch den Landesfamilienpass!
Der Landesfamilienpass ist eine einkommensunabhängige und freiwillige Leistung des Landes Baden-Württemberg (www.sozialministerium-bw.de/Soziales/Familie/Leistungen).
Mit diesem Pass und den dazugehörenden Gutscheinkarten können berechtigte Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg oder eine der vielen nicht-staatlichen Angebote besuchen.
Den Landesfamilienpass können Sie bei der Gemeindeverwaltung Sandhausen (Frau Dumtzlaff, Zimmer 17,
Tel. 06224-592128) ganz einfach beantragen und dann kann’s losgehen …