Gemeinde Sandhausen

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Responsive Web für mobile Endgeräte

Die Gemeinde Sandhausen bietet mithilfe des Responsive Webdesigns nun allen Nutzern die Möglichkeit, die Internetpräsenz optimal angepasst zu nutzen.

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sandhausen.de und ihre mobilen Anwendungen.

Die Gemeinde Sandhausen ist bemüht, ihre Website www.sandhausen.de und ihre mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG Ba-Wü) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des  Landes Baden-Württemberg (BITV Ba-Wü) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Website inklusive ihrer mobilen Webansichten ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (BITV Ba-WÜ) in der Fassung vom 21. Mai 2019 und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Auf der Startseite werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Karten.
  • Links können unverständlich sein.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
  • Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
  • Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in einer barrierefreien Form vor.

Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und zuletzt am 15.10.2020 überprüft.

Die Website www.sandhausen.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) grundsätzlich barrierefrei (d.h. sie erfüllt mindestens das Konformitätslevel A der WCAG 2.1). Wir arbeiten derzeit daran, den höchsten Konformitätslevel AAA zu erreichen. Entsprechende Kriterien für das Erreichen dieses Konformitätslevels AAA werden weiter obenstehend und im Prüfbericht aufgelistet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.sandhausen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Sandhausen
Bahnhofstraße 10

69207 Sandhausen

E-Mail: info@sandhausen.de

Telefon: 06224 592-0

Telefax: 06224 592-144

Link zum Kontaktformular

 

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Sandhausen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Sandhausen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte/den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Komfortabel für den User

Für die Nutzer von Smartphones und Tablet-PCs ist der Abruf von Webseiten ohne Aufbereitung nicht sehr komfortabel. Die Notwendigkeit des Zoomens und Scrollens vermindert deutlich die Freude am Betrachten der Seite, Menüpunkte sind auf mobilen Geräten teils schwer oder gar nicht mehr zugänglich.    

Responsive Webdesign bedeutet die automatische Anpassung des Inhalts und des Layouts einer Website an das Ausgabegerät. Mit Media Queries (Abfrage von Typ und Eigenschaften des Nutzer-Gerätes) können die Layoutelemente einer Website unabhängig vom Endgerät, das eine Website aufruft, dargestellt werden. Auf einem Desktop-Computer wird dadurch die Website anders ausgegeben als auf einem Tablet-Computer, den unterschiedlichen Smartphones oder einem Fernseher.     

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Responsive Webdesign löst damit die einfache "mobile Version", die nur für ein Endgerät optimiert war, ab und stellt die Website auf mehreren mobilen Endgeräten optimal dar. Die Seiten werden über das CMS automatisch synchronisiert, so dass kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Ohne Schranken im Netz

Der Internetauftritt der Gemeinde Sandhausen ist barrierefrei aufgebaut. Barrierefrei bedeutet, dass die Internetseiten technisch, gestalterisch und mit verschiedenen Funktionen so aufgebaut wurden, dass die Inhalte auch Menschen mit körperlichen oder altersbedingten Behinderungen ohne Barrieren zugänglich sind. Blinde und sehbehinderte Besucher des Internetauftritts lassen sich die Inhalte durch so genannte Screenreader vorlesen oder in Blindenschrift ausgeben. Die Programmierung der Homepage der Gemeinde Sandhausen unterstützt die problemlose Ausgabe der Inhalte dieser Geräte. Willkommener Nebeneffekt: Durch die hochwertige Programmierung können die Inhalte zum großen Teil auch von tragbaren Mini-Computern, so genannten PDAs (Persönliche Digitale Assistenten), abgerufen werden.

Bereits bei der Gestaltung des Layouts werden Kontraste, Schriftgrößen und gutlesbare Schriftarten eingesetzt und die gute Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer beachtet. Sollten die Inhalte dennoch zu klein dargestellt sein, kann der Nutzer mit einem Klick Texte und Bilder, d.h. die gesamte Seite vergrößern oder verkleinern. Nutzer, die durch ihre Behinderung in der Mobilität eingeschränkt sind, können innerhalb der Homepage ganz ohne Einsatz der Maus surfen. Denn die einzelnen Internetseiten können durch den Einsatz von Tastaturabkürzungen angewählt werden. Viele weitere Details wie Bildbeschreibungen, die Verwendung ausschließlich deutscher Sprache und die Kennzeichnung von Links erleichtern Menschen mit Behinderungen das Besuchen dieses Internetauftritts. Dabei wünschen wir jedem Nutzer viel Vergnügen.