Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sandhausen.de und ihre mobilen Anwendungen.
Die Gemeinde Sandhausen ist bemüht, ihre Website www.sandhausen.de und ihre mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG Ba-Wü) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (BITV Ba-Wü) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Website inklusive ihrer mobilen Webansichten ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (BITV Ba-WÜ) in der Fassung vom 21. Mai 2019 und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Auf der Startseite werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
- Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Karten.
- Links können unverständlich sein.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
- Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in einer barrierefreien Form vor.
Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und zuletzt am 15.10.2020 überprüft.
Die Website www.sandhausen.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) grundsätzlich barrierefrei (d.h. sie erfüllt mindestens das Konformitätslevel A der WCAG 2.1). Wir arbeiten derzeit daran, den höchsten Konformitätslevel AAA zu erreichen. Entsprechende Kriterien für das Erreichen dieses Konformitätslevels AAA werden weiter obenstehend und im Prüfbericht aufgelistet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.sandhausen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Sandhausen
Bahnhofstraße 10
69207 Sandhausen
E-Mail: info@sandhausen.de
Telefon: 06224 592-0
Telefax: 06224 592-144
Link zum Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Sandhausen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Gemeinde Sandhausen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte/den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.