Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.
Zur Bundestagswahl kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Ab sofort werden allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt.
Danach können die Wahlscheine zur Briefwahl beantragt werden. Wir weisen allerdings darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst Anfang Februar versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
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