Der vorstehende Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbands "Untere Hardt" (AZV) für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der von den Verbandsmitgliedern beschlossene Wirtschaftsplan wurde gemäß § 5 Abs. 2, § 18 und § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie § 81 Absatz 2 und § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Rechtsaufsichtsbehörde am 5. März 2026 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Wirtschaftsplans wurden vom Kommunalrechtsamt Rhein-Neckar-Kreis am 6. März 2026 genehmigt.