Bei der Verwaltung häufen sich die Beschwerden, dass Hunde auf öffentlichen Kinderspielplätzen und Grünanlagen freien Auslauf erhalten. Gemäß der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Sandhausen ist es verboten, in den Grün- und Erholungsanlagen Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen. Auf Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Besonders unverständlich ist das Verhalten von Hundebesitzern, die ihre Hunde das „Geschäft“ in Grün- und Erholungsanlagen und oftmals auch auf Kinderspielplätzen verrichten lassen. Die Polizeiverordnung besagt, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht in Grün- und Erholungsanlagen, auf Gehwegen oder in fremden Vorgärten bzw. Grundstücken verrichtet. Dennoch abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Die Gemeindeverwaltung hat an mehreren zentralen Standorten sogenannte „Hundetoiletten“ aufgestellt, denen kostenlos Sammelbeutel für Hundekot entnommen werden können. Nach der neuen Polizeiverordnung wird zudem gefordert, dass Hunde innerhalb des Innenbereichs, d.h. im bebauten Ortsgebiet Hunde angeleint werden müssen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Wenn Zuwiderhandlungen angezeigt werden, können Verwarnungs- und Bußgelder von mindestens 5 Euro bis höchstens 1000 Euro verhängt werden.
Anleinpflicht in Schutzgebieten
Unbedingt zu beachten ist die Anleinpflicht im Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Das Herumstreunen nicht angeleinter Hunde wirkt sich einerseits auf bodenbrütende Vogelarten, andererseits aber auch auf stark bedrohte und seltene, daher wissenschaftlich besonders wertvolle Pflanzengemeinschaften (Sandrasen), aufgrund des Nährstoffeintrages durch Hundekot negativ aus – der Schutzzweck (insbesondere des Naturschutzgebietes) wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Die jeweiligen Schutzgebiete sind im Wald ausgeschildert. Zum Schutz bzw. Erhaltung dieser einzigartigen Biotope sind Hunde unbedingt an der Leine zu führen. Andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Mit Vernunft und Rücksichtnahme sollten die betreffenden Hundehalter auf diesen Appell reagieren und sich damit Unannehmlichkeiten und Ärger (Anzeige, Bußgeld) ersparen.