Das südlich des Bauhofgeländes liegende Kleingartengebiet „Schwammerswiesen“ befindet sich im Eigentum der Gemeinde Sandhausen. Es umfasst insgesamt 64 Gartenparzellen, die jeweils rund 250 Quadratmeter groß sind. Für die Vergabe dieser Kleingärten hat der Gemeinderat folgende Bedingungen festgelegt:
- Pächterinnen und Pächter müssen ihren Wohnsitz in Sandhausen haben
- Verlegt der Pächter seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde, muss der Garten wieder an die Gemeinde zurückgegeben werden
- Spätestens nach Zuteilung muss der Pächter Mitglied des Vereins der Gartenfreunde Sandhausen 2002 e.V. werden und diese Mitgliedschaft mindestens für die Dauer des Pachtverhältnisses beibehalten
- Bei der Vergabe werden Familien mit Kindern bevorzugt
- Bewerber, die ein eigenes Haus mit Freiflächen besitzen, sind grundsätzlich von der Zuteilung ausgeschlossen
- Bei der Vergabe werden im Einzelfall auch besondere Umstände und soziale oder gesundheitliche Gesichtspunkte berücksichtigt
- Die Pachthöhe beträgt 5 Euro pro ar (100 Quadratmeter) und Jahr, hinzu kommen Kosten für Wasserverbrauch und Beiträge für die Vereinsmitgliedschaft
- Bitte beachten Sie auch die Information zum Thema "Abstand" bzw. Zahlung an den Vorpächter (siehe grüner Bereich unten)
Auf die Zuteilung eines Kleingartens besteht kein Rechtsanspruch. Es gibt aufgrund des großen Interesses an Kleingärten eine Warteliste. Bei der Zuteilung durch die Gartenfreunde Sandhausen e.V. hat der zeitliche Eingang der Bewerbungen nicht die oberste Priorität. Trotzdem kann es unter Umständen zu längeren Wartezeiten bis zur Zuteilung kommen. Wenn Sie sich für einen Kleingarten interessieren, füllen Sie bitte den Antrag aus und geben diesen im Rathaus ab. Die Gemeindeverwaltung leitet den Antrag an die Gartenfreunde Sandhausen e.V. weiter.