Kinderbetreuungen

Der Eintritt in eine Kindertagesstätte ist für jedes Kind und jede Familie ein bedeutender und oftmals auch emotionaler Lebensabschnitt. Bei der Auswahl der richtigen Betreuungsform ist der Zugriff auf eine transparente, unkomplizierte und familienfreundliche Lösung ein wichtiger Aspekt.

Ab 1. Februar 2025 bietet Sandhausen einen neuen digitalen Service an - Die zentrale Anmeldeplattform „Kita-Data-Webhouse“ erleichtert den Zugang zu den vielfältigen Betreuungsangeboten der Hopfengemeinde. Mit dieser Plattform bietet Sandhausen ein unkompliziertes zentrales Anmeldeverfahren für die Betreuungsmodelle – ganz gleich, ob es um Ganztagesplätze, variable Plätze, Krippenplätze für die Kleinsten oder Kindergartenplätze für Kinder ab drei Jahren geht. Selbst die Anmeldung zur betreuten Spielgruppe für Kinder ab vier Monaten ist nun bequem online möglich.

Zentrales Anmeldeverfahren SandhausenFamilien, deren Kinder für den Kindergarten angemeldet werden können, erhalten künftig Post von der Gemeindeverwaltung mit sämtlichen Informationen rund um das Anmeldeverfahren. Über die Online-Plattform Kita-Data-Webhouse lassen sich bis zu drei Wunscheinrichtungen zur Anmeldung auswählen. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach festgelegten Kriterien, nicht nach Eingangszeitpunkt der Anmeldung.

Die Anmeldung für die Krippenplätze erfolgt unterjährig ohne Stichtag und wird schnellstmöglich bearbeitet.

Für Fragen, Anregungen, bei Zuzug nach Sandhausen oder  fehlender Möglichkeit des Online-Zugangs wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Kinderbetreuung im Rathaus (Fenja Bonsignori, Zimmer 26, Telefon 06224 592-166, kinderbetreuung(at)sandhausen.de). Das Kita-Data-Webhouse (KDW) ist ein Modul der sogenannten Zentralen Vormerkung – es ist ein kostenfreies Angebot des Landesjugendamtes (KVJS), an dem sich aktuell über 80 Anwenderkommunen aus Baden-Württemberg beteiligen.

Ab 1. Februar 2025 ist dieser Service über folgenden Link für Sie erreichbar:

Zur Anmeldung über Kita-Data-Webhouse

Informationen und Dokumente

Wer kann vorgemerkt werden?

  • Die Vormerkung ist ab Geburt des Kindes bis zum Schuleintritt möglich.
  • Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden. Sollten Sie zunächst einen Krippenplatz suchen und anschließend einen Kindergartenplatz, können auch zwei Vormerkungen angelegt werden.
  • Vormerkungen sind aktuell für das Kindergartenjahr 2025/2026 (bis 31. Juli 2026) und das Kindergartenjahr 2026/2027 (1. August 2026 - 31. Juli 2027) möglich.

  • Die Anmeldung für den Krippenbereich erfolgt unterjährig ohne Stichtag und wird schnellstmöglich bearbeitet.

  • Die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2026/2027 werden nach Ablauf des Stichtags (22. Februar 2026) bearbeitet.

Sandhausens sieben Kindergärten - darunter vier kommunale, zwei kirchliche und einer in freier Trägerschaft – stellen hier ihre pädagogischen Konzepte und Betreuungsangebote vor, um die passende Lösung für jedes Kind und jede Familien zu finden:

Gerne für Sie da

Frau Bonsignori

Hauptamt | Kinderbetreuung

06224 592-166

fenja.bonsignori(at)sandhausen.de

Fenja Bosignori