Öffentliche Bekanntmachung Wahl Schöffen
Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 Die vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 22. Mai 2023 beschlossene Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen liegt in der Zeit vom 30. Mai bis einschließlich 5. Juni 2023 im Rathaus Sandhausen, Bahnhofstraße 10, im Erdgeschoss vor Zimmer 16 zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten auf. Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist bis einschließlich 13. Juni 2023 kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Sandhausen, Bahnhofstraße 10, Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) entweder nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG). Sandhausen, den 26. Mai 2023. Gez. Günes, Bürgermeister