Die neue Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 erhoben. "Neu" ist die Grundsteuer deshalb, weil sie bundesweit geändert werden musste. Denn die Regelungen, wie die Grundsteuer bisher ermittelt wurde, sind verfassungswidrig. So hat es das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden. Der Landtag von Baden-Württemberg hat daher ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Das bildet die rechtliche Grundlage für die neue Grundsteuer ab dem kommenden Jahr.
Die Antworten auf die derzeit wichtigsten Fragen finden Sie auf dieser Website. Weitere Informationen gibt es auch unter www.grundsteuer-bw.de.
Im Zuge der Grundsteuerreform werden Ihnen in diesem Monat die Grundsteuerjahresbescheide zugehen. Hierzu könnten Ihrerseits Fragen und Anliegen entstehen.
Da wir mit vielen Fragen allgemeiner Art rechnen stellen wir Ihnen nachfolgend eine FAQ-Liste zur Verfügung. Möglicherweise lässt sich somit Ihr Anliegen bereits im Vorfeld klären.
Wie Sie feststellen werden, liegt die Zuständigkeit für die allermeisten Anliegen beim Finanzamt Heidelberg oder beim Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis, da die Gemeinde Sandhausen, die Ihren Grundsteuerbescheid erstellt hat, an die Messbescheide des Finanzamts gebunden ist.
Sollten Sie keinen Grundsteuerjahresbescheid erhalten, wurde der Vorgang möglicherweise beim Finanzamt noch nicht bearbeitet. In diesen Fällen erfolgt nach Bearbeitung eine rückwirkende Veranlagung. Wir empfehlen Ihnen, den Sachstand beim Finanzamt zu erfragen.
Hier können Sie das Formular zum Lastschrifteinzugsverfahren herunterladen. Bitte beachten Sie, dass der Verwendungszweck zur weiteren Bearbeitung zwingend angegeben werden muss. Tragen Sie bitte das Buchungszeichen oder die Abgabeart (Grundsteuer, Wasser, etc.) ein: