Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen
Vorab informieren:
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
Ort und Tag der Geburt und
Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.
In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob
es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
Ausweis der bevollmächtigten Person
Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
keine
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 20,00
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht