Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
Sie sind zwischen 7 und 15 Jahre alt,
Sie haben keinen Sachkundenachweis und
Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Personalausweis
Passbild
Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
keine
Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.
Zusätzlich Fischereiabgabe:
EUR 12,00 pro Jahr ab dem 01.01.2024
Diese Abgabe entfällt für den Jugendfischereischein.
kein
Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.